Beitragsordnung

Beachte:

Die Beitragsordnung wurde hinsichtlich des ersatzweisen Arbeitsstundenentgelts auf der Mitgliederversammlung am 16.04.2024 geändert, dieses beträgt ab 2024 20,- Euro statt 15,- Euro.

 

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16.10.2024 wurden folgende Änderungen beschlossen:

 

1) Nutzung der Tennisplätze durch Nichtmitglieder

    vereinfacht:

     -> 10,- Euro/Std und Person, maximal 20,- Euro / Std pro Platz ; maximal dreimalige Nutzung im Kalenderjahr

    Um Kenntnisnahme des genauen Wortlauts in der Regelung wird gebeten.

 

2) Regelung zur Leistung von Arbeitsstunden

     -> durch wen und in welchem Umfang sind jeweils Arbeitsstunden zu leisten

    vereinfacht:

    -> neu: 14.-64. Lebensjahr = 5 Stunden p.a., 65.-74. Lebensjahr = 3 Stunden p.a., ab dem 75. Lebensjahr keine Arbeitsstunden 

    Um Kenntnisnahme des genauen Wortlauts in der Regelung wird gebeten.

Beitragsordnung TC BSC Süd 05 - zuletzt geändert am 16.10.2024
Hier finden Sie unsere aktuelle Beitragsordnung zum Download. (PDF, 405 KB)
Beitragsordnung des TC BSC Süd 05 Brande[...]
PDF-Dokument [201.6 KB]
Druckversion | Sitemap
© TC BSC Süd 05 Brandenburg e.V.