Beachte:
Die Beitragsordnung wurde hinsichtlich des ersatzweisen Arbeitsstundenentgelts auf der Mitgliederversammlung am 16.04.2024 geändert, dieses beträgt ab 2024 20,- Euro statt 15,- Euro.
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16.10.2024 wurden folgende Änderungen beschlossen:
1) Nutzung der Tennisplätze durch Nichtmitglieder
vereinfacht:
-> 10,- Euro/Std und Person, maximal 20,- Euro / Std pro Platz ; maximal dreimalige Nutzung im Kalenderjahr
Um Kenntnisnahme des genauen Wortlauts in der Regelung wird gebeten.
2) Regelung zur Leistung von Arbeitsstunden
-> durch wen und in welchem Umfang sind jeweils Arbeitsstunden zu leisten
vereinfacht:
-> neu: 14.-64. Lebensjahr = 5 Stunden p.a., 65.-74. Lebensjahr = 3 Stunden p.a., ab dem 75. Lebensjahr keine Arbeitsstunden
Um Kenntnisnahme des genauen Wortlauts in der Regelung wird gebeten.